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Impressum

 

RIKTV

Kuno Lux TV-Media
Friedrich-Ebert-Str.17
68782 BRÜHL

Phone:      +49 6202 920190
Fax:           +49 6202 920189
Internet:   www.riktv.de
E-Mail:      verwaltung@riktv.de

Finanzamt Schwetzingen Ust-Id Nr.: DE

Redaktionelle Verantwortung: KunoLux
Programmleitung: Kuno Lux

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kuno Lux TV-Media  (Riktv), Friedrich-Ebert-Str. 17, 68782 Brühl

 

  1. Geltungsbereich 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von RIKTV mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden von RIKTV nicht anerkannt, es sei denn RIKTV stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von RIKTV gelten auch dann, wenn RIKTV in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Aufträge an diesen vorbehaltlos ausführt.

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber mit RIKTV vereinbart, dass Materialen über seine Werbebeiträge oder Sendeunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, müssen diese rechtzeitig, spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten ersten Ausstrahlungstermin vorliegen. Sofern dies nicht der Fall ist, ist RIKTV berechtigt, den Werbebeitrag ohne Beachtung der zu spät angelieferten Unterlagen und Materialien auszustrahlen.

Sofern vereinbart ist, dass der Auftraggeber eigenes Bild- und Tonmaterial für einen Werbebeitrag anliefert, ist der Auftraggeber sowohl in technischer als auch in inhaltlicher Hinsicht hierfür verantwortlich. RIKTV ist nicht verpflichtet beigestelltes Material sowie beigestellte Ton- und Bildaufzeichnungen zu verwenden und auszustrahlen, sofern diese gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Qualität des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials muss professionellen Ansprüchen genügen.

Bei Ton- oder Bildmaterial, das vom Auftraggeber selbst bereitgestellt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, RIKTV gleichzeitig mit den Sendeunterlagen, die für eine Abrechnung der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Unterlagen , Daten und Informationen, insbesondere über Produzenten, Titel und Länge der Werbemusik etc. mitzuteilen.

Sofern RIKTV aufgrund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehenden Verpflichtungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber RIKTV von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüche freizustellen und der RIKTV den diesbezüglich entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

  1. Sendezeiten

Werbespots werden in festen Einheiten eingeplant, andere Formen der Werbebeiträge können während der von RIKTV angebotenen Sendezeiten nach billigem Ermessen von RIKTV platziert werden. Eine Zusage für bestimmte Sendetage und Sendezeiten kann nur unter Vorbehalten kurzfristiger Programmänderung gegeben werden. RIKTV ist zu kurzfristigen Programmänderungen befugt, wobei anstelle der vereinbarten Sendezeit eine möglichst gleichwertige Sendezeit zu wählen ist.Bestimmte Positionen in einem Werbeblock werden von RIKTV nicht garantiert.

 

  1. Urheberrechte

Sämtliche Urheberrechte an den von RIKTV produzierten Beiträgen stehen RIKTV zu. Sofern vom Auftraggeber Bild- und Tonmaterial zur Verfügung gestellt wird, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass keine diesbezüglichen fremden Urheberrechte verletzt werden. Im Falle der Verletzung gegen diese Verpflichtung stellt der Auftraggeber RIKTV von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und ersetzt RIKTV den diesbezüglichen Schaden.

Sofern RIKTV in einem Werbebeitrag Gegenstände und Materialien verwendet, an denen ein Urheberrecht oder ein gewerbliches Schutzrecht des Auftraggebers besteht, so räumt der Auftraggeber RIKTV mit der Abnahme des Werbebeitrags ein uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht hinsichtlich dieser Rechte bezogen auf den Werbebeitrag von RIKTV ein.

 

  1. Haftung und Mängel

Im Falle der Haftung von RIKTV auf Schadensersatz gilt Folgendes:

  1. a) Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RIKTV oder seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet RIKTV auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. b) Soweit unter a) nichts anderes bestimmt ist und soweit keine Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten vorliegen, ist die Haftung von RIKTV auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Weiter gilt:

1.) Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, ist die Haftung von RIKTV auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

2.) Die Haftungsausschlüsse und – beschränkungen unter Ziff. 1. gelten nicht nur für vertragliche, sondern auch für andere, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

3.) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen unter Ziff. 1 und 2 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit RIKTV eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder einem Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat.

4.) Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft RIKTV nur, wenn RIKTV das Beschaffungsrisiko ausdrücklich schriftlich übernommen hat.

5.) Soweit die Haftung von RIKTV ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RIKTV.

6.) Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

7.) Mängelansprüche des Auftraggebers einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Falle des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht n den Fällen des § 238 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern nur des § 434 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch RIKTV oder seine Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Preise, Vorkasse

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen Preise von RIKTV gültig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.

Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Preises per Vorkasse vor Ausführung der vereinbarten Leistungen verpflichtet, es sei denn der Auftraggeber rechnet gegenüber RIKTV mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen auf oder macht ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht geltend.

Solange der Auftraggeber nach Fälligkeit der Vergütung keine Zahlung an RIKTV leistet, ist RIKTV berechtigt die geschuldete Leistung zurückzuhalten. Im Falle eines vereinbarten Zeitblocks bezüglich der Ausstrahlung ist RIKTV nicht verpflichtet solche Ausstrahlungen nachzuholen, die wegen eines berechtigten Zurückbehalts entfallen sind. Der entfallene Sendebeitrag bleibt in diesem Falle jedoch vergütungspflichtig.

 

  1. Abnahme des Werbespots

Die Abnahme des fertigen Werbespots erfolgt, sofern nichts Anderes vereinbart ist, durch Genehmigung eines zur Einsichtnahme durch den Auftraggeber in das Internetportal „youtube“ eingestellten Spot. Sollte eine solche Abnahme durch den Auftraggeber nicht vor Ausstrahlung erfolgen, so gilt die Abnahme des Beitrags als erfolgt, wenn der Auftraggeber nach einem von RIKTV mitgeteilten Ausstrahlungstermin und nach Ausstrahlung des Beitrags an diesem Termin nicht innerhalb einer Frist von 2 Tagen Einwände gegen den ausgestrahlten Werbespot erhebt.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussklausel
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist 68723 Schwetzingen.
  4. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand 68723 Schwetzingen oder nach Wahl von RIKTV der Geschäftssitz des Kunden.
  5. Ergänzungen und Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
  6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit anderer Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

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Quelle Disclaimer: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

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